Quelle: Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)
https://www.vdh.de/ueber-den-vdh/das-vdh-guetesiegel/
Was ist der VDH eigentlich?
Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e. V. ist ein Dachverband von 175 Hundezucht- und Hundesportvereinen mit mehr als 600.000 Mitgliedern. In den 158 Zuchtvereinen des VDH sind rund 8.000 Züchter organisiert und es werden über 250 Hunderassen betreut. Der VDH ist das einzige deutsche Mitglied der FCI (Fédération Cynologique International), des Weltverbandes für Rassehundezucht.
Die FCI mit Sitz in Belgien ist die Weltorganisation der Kynologie. Sie umfasst derzeit 89 Mitglieds- und Partnerländer (nur ein Verband pro Land), welche ihrerseits eigene Ahnentafeln ausstellen und die Richter ausbilden. Die FCI garantiert innerhalb ihrer Organisation die gegenseitige Anerkennung der Abstammungsurkunden (Pedigrees) der Länder, wie auch der Richter.
Der VDH hat die Zucht gesunder und verhaltenssicherer Rassehunde zum Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Züchter, die im VDH organisiert sind, Sachkunde erwerben und nachweisen, die Zucht-Regeln des VDH einhalten und Kontrollen ihrer Zucht akzeptieren.
Als starker Verband vertritt der VDH außerdem die Interessen von Hundehaltern in der Öffentlichkeit und in der Politik. Darüber hinaus bietet er Interessierten aus allen Kreisen fundierte Informationen über alle Aspekte der Hundehaltung und -zucht. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Förderung Kynologischer Forschung (GKF) fördert der VDH darüber hinaus zahlreiche Forschungsprojekte zum Wohl des Hundes. Das Spektrum reicht von der Molekulargenetik über die Tumorforschung bis zur Verhaltensbiologie. So konnten beispielsweise für einige Rassen Gentests entwickelt werden, die zur Eliminierung von bestimmten Erbdefekten führten oder in der Tumorforschung entscheidende Fortschritte erzielt werden. Der Großteil der von der GKF geförderten Projekte ist praxisrelevant; die Ergebnisse der Forschungsvorhaben kommen also unmittelbar den Hunden und ihren Besitzern zugute.
Was bedeutet aus kontrollierter VDH-Zucht?
Den VDH und seine Mitgliedsvereine zeichnet aus, dass sie sich - auch im Vergleich mit Organisationen im Ausland - für eine strenge Regelung der Zucht (s. VDH-Zucht-Ordnung) entschieden haben, in der Gesundheit und Tierschutz einen hohen Stellenwert haben. Die Hunde müssen erst verschiedene Prüfungen ablegen und Kontrollen durchlaufen, bevor sie unter dem Dach des VDH überhaupt zur Zucht eingesetzt werden dürfen.
Darüber hinaus beobachtet der VDH Entwicklungen im Bereich der Hundezucht kritisch. Er zeigt gegebenenfalls Probleme auf und unterstützt Strategien, um diese zu lösen. Alle Züchter im VDH sind verpflichtet, sich an die Regeln zu halten und Kontrollen ihrer Zucht zu akzeptieren. Dafür stellt der VDH den Züchtern sein gesammeltes Wissen und seine Kontakte in die Wissenschaft zur Verfügung. All dies dient dazu, die Zucht reinrassiger, gesunder, verhaltenssicherer und sozialverträglicher Hunde zu fördern.
Etwa ein Viertel der pro Jahr in Deutschland verkauften Rassehunde stammt aus VDH-Zuchten. Das heißt aber auch: Drei Viertel werden aus dem Ausland importiert oder stammen überwiegend aus unkontrollierter Zucht.
1. Ausbildung
Am Anfang steht die Qualifikation. Die angehenden Züchter müssen sich zunächst fortbilden und das Basiswissen für die Zucht von Hunden erlangen.
2. Abnahme der Zuchtstätte
Ein ausgebildeter Zuchtwart des Rassehundezuchtvereins kontrolliert die Zuchtstätte des Züchters. Diese muss die strengen Vorgaben der Zuchtordnung und des Tierschutzgesetzes erfüllen.
3. Zuchtzulassung
Bei der Zuchtzulassung prüfen Experten, ob die Hunde für die Zucht geeignet sind. Dazu werden Erscheinungsbild und das Verhalten des Hundes bewertet und es müssen entsprechende Gesundheitszeugnisse von Tierärzten vorgelegt werden.
4. Zuchtlenkung
Die Zuchtvereine haben Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Hunde und prüfen, ob die Verpaarung von Rüde und Hündin zulässig ist oder die Gefahr von Erbkrankheiten besteht.
5. Wurfabnahme
Bei der Wurfabnahme prüft der Zuchtwart den Zustand der Mutterhündin und der Welpen. Dies wird in einem Protokoll dokumentiert und dem Zuchtverein vorgelegt.
6. Tierärztliche Versorgung
Durchgecheckt und gekennzeichnet: Die Welpen werden geimpft, entwurmt und eindeutig mittels Mikrochip gekennzeichnet.
7. Besuch beim Züchter
Bevor ein Züchter seinen Welpen verkauft, wird er die Welpenkäufer vorher ausgiebig nach ihren Lebensverhältnissen und den Haltungsbedingungen für den Welpen befragt haben. Ein guter Züchter interessiert sich dafür, an wen er einen Hund verkauft.
8. Ein neues Familienmitglied
Ein neues Familienmitglied: Mit dem Welpen beginnt ein neuer spannender Lebensabschnitt. Der VDH-Ahnennachweis gewährleistet die Durchführung strenger Wurf- und Zuchtkontrollen.
Warum gibt es diese strengen Regeln und Kontrollen?
Die strengen Regeln und Kontrollen im VDH und der im angeschlossenen Vereine dienen dazu, dass möglichst gesunde und dem Rassebild entsprechende Hunde gezüchtet werden, die Tiere artgerecht gehalten und ernährt werden, eine fachgerechte medizinische Versorgung erhalten und als Welpen in einem Umfeld aufwachsen, das ihnen in jeder Hinsicht optimale Entwicklungsbedingungen bietet. Dies dient dem Wohl des einzelnen Tieres aber auch dem der ganzen Rasse.
Darüber hinaus bieten diese strengen Regeln und Kontrollen einem Hundekäufer die Sicherheit, dass sein Züchter alles, was derzeit möglich ist, für die körperliche und seelische Gesundheit seiner Tiere getan und so die Voraussetzungen für ein möglichst langes und glückliches Leben des Hundes an der Seite seines Menschen geschaffen hat. Eine Garantie kann es dafür aber - selbst mit strengsten Regeln und Kontrollen - natürlich nicht geben. Denn die Natur und das Leben bleiben nun einmal unberechenbar.
Welche Aufgaben haben die Zuchtvereine im VDH?
Im VDH sind 156 Rassehunde-Zuchtvereine, die über 250 Hunderassen betreuen, organisiert. Als Mitgliedsvereine des VDH sind sie verpflichtet, ihr Regelwerk den Mindestvorgaben des VDH anzupassen. Während der VDH Experte für die Hundezucht im Allgemeinen ist, sind die Zuchtvereine die Spezialisten in allen Fragen, die die von ihnen betreute Rasse betreffe.
Die Zuchtvereine dokumentieren die Abstammung der Rassehunde und führen hierzu ein Zuchtbuch und Register. Sie sind dafür verantwortlich, wie sich eine Rasse weiterentwickelt, in dem sie die Züchter beispielsweise beraten, welcher Rüde und welche Hündin besonders gut zusammen passen oder welche man besser nicht miteinander verpaaren sollte (Zuchtlenkung). Darüber hinaus beraten die Zuchtvereine die Züchter auch in allen anderen Fragen, die die Zucht betreffen und kontrollieren die Zuchten.
Dafür müssen die Zuchtvereine Zuchtwarte ernennen und für ihre Aufgaben sorgfältig aus- und fortbilden. Darüber hinaus müssen sie überprüfen, ob ihre Züchter sachkundig sind und ihnen Fortbildungen anbieten. Sie kontrollieren auch, ob die Zuchtstätten geeignet sind und wie die Hunde gehalten und aufgezogen werden.
Die Zuchtvereine müssen außerdem dafür sorgen, dass kommerzielle Hundehändler und -züchter keinen Zugang zu den Zuchtbüchern haben.
Was regelt die Zucht-Ordnung des VDH?
Die Zucht-Ordnung des VDH ist eine Rahmenordnung. Sie enthält Mindestanforderungen für die Zucht von Rassehunden. Die Mindestanforderungen orientieren sich am Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung und den aktuellen Bestimmungen des Weltverbandes FCI (Fédération Cynologique International).
Die Zucht-Ordnung des VDH schreibt vor, dass sämtliche Zuchtmaßnahmen zum Ziel haben müssen,
verhaltenssichere und sozialverträgliche Hunde zu züchten,
rassespezifische Merkmale zu erhalten,
die Zuchtbasis einer Rasse möglichst breit zu erhalten, also die genetische Vielfalt innerhalb einer Rasse zu fördern,
Vitalität (Gesundheit/Alter) der Hunde zu fördern,
erbliche Defekte durch geeignete Zuchtprogramme zu bekämpfen.
Die Zucht-Ordnung legt darüber hinaus fest oder gibt Empfehlungen, wie diese Ziele im Einzelnen zu erreichen sind. So sind beispielsweise Inzest-Verpaarungen von Hunden den Züchtern im VDH verboten und die wissenschaftliche Begleitung von Zuchtprogrammen zur Bekämpfung von erblichen Defekten den Zuchtvereinen vorgeschrieben.
Mit welchen Hunden darf gezüchtet werden?
Zur Zucht dürfen nur gesunde, verhaltenssichere und rassetypische Hunde zugelassen und eingesetzt werden. Die Zuchtvereine müssen im Rahmen der Mindestanforderungen der VDH- Zuchtordnung festlegen, welche Hunde zur Zucht in der jeweiligen Rasse zugelassen werden. Sie müssen dabei die Mindestvoraussetzungen hinsichtlich der Gesundheit und des Verhaltens für ihre Rasse im Einzelnen festlegen.
Für die Zuchtzulassung eines Hundes sind folgende Mindestanforderungen erforderlich:
a) die vom Verein festzulegenden Voraussetzungen für die Gesundheit.
b) eine Verhaltensbeurteilung sowie
c) eine Phänotyp-Beurteilung/Formwert-Beurteilung;
All diese Anforderungen müssen erfüllt sein, damit ein Hund zur Zucht zugelassen werden kann.
Diese Zuchtzulassung kann auch widerrufen werden, wenn bei den Nachkommen des Tieres bedeutende erbliche Defekte nachgewiesen werden. Weitere Gründe für den Entzug der Zuchtzulassung sind zuchtrelevante Krankheiten oder Aggressivität des Hundes.