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20.07.2008 - RWS Veranstaltungsorte und ihre Voraussetzungen

RWS – Veranstaltungen



ZTP – Ausstellung – Prüfungen

Aus gegebenem Anlass sehen wir uns gezwungen darauf hinzuweisen, dass zukünftig nur noch Terminschutz an die Bewerber für Veranstaltungen erteilt wird, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

ZTP:
Zur Durchführung einer ZTP muss ein Übungsplatz mit ausreichender Größe vorhanden sein. ( z.B. ausreichend auch für eine VPG-Prüfung)
Wenigstens genau so wichtig ist ein Vereinsheim mit festem, überdachten Vorbau oder Anbau.
Hierdurch soll gewährleistet sein, dass eine Standbeurteilung sowie Messen der Hunde auch bei schlechtem Wetter möglich ist.
Der Boden muss eben sein – (Holz, natürlicher- oder betonierter Boden)
Holzroste sind absolut ungeeignet.
Das Vereinsheim selbst muss eine ausreichende Größe haben um wenigstens 25-30 Personen, bei schlechter Witterung, aufnehmen zu können.
Es kann nicht sein, dass Hundebesitzer über längere Zeiträume im Auto verbringen müssen weil ausreichende Unterstellmöglichkeiten fehlen.
Für Richter und Leiter einer ZTP muss eine ruhige Ecke oder besser noch ein separater Raum eingerichtet sein damit hier eine ordnungsgemäße Auswertung der Prüfung erfolgen kann.
Eine Ausschilderung zum Veranstaltungsort muss von der nächsten Autobahn auf- bzw. Abfahrt vorhanden sein. Es wird empfohlen, Schilder mit weißen Schäferhunden aufzuhängen.
Ebenfalls notwendig ist es, dass ausreichend Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Hundeplatzes vorhanden sind.
Ein unwürdiger Zustand war in der Vergangenheit oftmals die Toilettenanlage.
Dixi-Klos sind absolut ungeeignet und werden nicht mehr akzeptiert.
Falls die Toiletten, die sich ja üblicherweise in Vereinsheimen befinden, nicht ausreichend sein sollen, muss ein Toilettenwagen mit fliesendem Wasser und Handwaschbecken bereitgestellt werden.
Strom- und Wasseranschluss ist ab sofort ein absolutes M U S S.

Analog zu Hunde-Ausbildungsplätzen werden auch Sportplatzanlagen akzeptiert die ebenfalls die gleichen Voraussetzungen, wie oben beschrieben, haben.

Veranstaltungsplätze, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und der HG bekannt sind benötigen in Zukunft keine gesonderte Abnahme.
Unbekannte Plätze werden vor Erteilung eines Terminschutzes von einem Beauftragten der HG abgenommen.

Bei Einreichung eines Terminschutzantrages müssen Formwertrichter sowie Wesensbeurteiler/Körmeister benannt die vom Veranstalter gewünscht werden.
Die endgültige Entscheidung welcher Richter wo eingesetzt wird liegt in Händen des Bundeszuchtwartes bzw. der HG.
Es wird empfohlen entsprechende Rücksprachen zu halten und dann erst mit den einzelnen Richter über einen Termin zu sprechen.
Weiterhin muss ausreichendes Personal bereitgestellt werden um für die Bewirtung von Gästen, HF und Richter zu sorgen und vor allem auch um eine korrekte Wesensüberprüfung zu gewährleisten.

Ausstellungen:

Die bei der ZTP genannten Vorschriften gelten analog ebenfalls bei zukünftigen Ausstellungen wobei je nach Größe der Veranstaltung sturmsichere Zelte zu einem ausreichend großen Vereinsheim hinzukommen.
Hinzu kommt ebenfalls ein Viereck mit einem Innenring (Eisenstangen mit Flatterband) in der Größenordnung von wenigstens 25-30 m. Ein zweites Viereck oder Ring kann etwas kleiner sein.
Diese ca. Maßangaben können nach Rücksprache mit der HG geändert werden. Hierbei kommt es auf die Beschaffenheit und Größe der einzelnen Plätze an.
Innerhalb der Ausstellungsringe ist für eine Überdachung mit Tisch und Stühlen zu sorgen.
Ebenfalls sind für den Richter ausreichendes Personal bereitzustellen (1 Ringhelfer, Schreibkraft, Richterbetreuer)
Die Aufgaben dieser Personen werden demnächst beschrieben.
Über den Einsatz des oder der Formwertrichter entscheidet der Bundeszuchtwart bzw. HG.
Diesbezügliche Wünsche können von dem Veranstalter, bei Fristschutzantrag, geäußert werden. Sofern keine gravierenden Gründe dagegen sprechen, werden diese auch berücksichtigt.

Prüfungen im RWS:

Sicherlich werden viele RWS - Mitglieder darüber erfreut sein, dass zukünftig auch Prüfungen in BH, VPG und FH angeboten werden.
Es wird sich hierbei um reine RWS – Veranstaltungen handeln wobei auch andersrassige Hunde teilnehmen können,
Um dieses Vorhaben durchführen zu können werden wir in Zukunft eigene Leistungsrichter ausbilden und dies wird bekanntlich einige Zeit dauern.
Der Ablauf dieser Ausbildung ist in etwa identisch mit der von anderen Gebrauchhundeverbänden.
Interessierte Anwärter können nähere Informationen bei der HG anfragen.
Ebenfalls wird der Startschuss zu ersten RWS – Prüfung demnächst bekannt gegeben.


Ihr
RWS Team


 
 
 
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